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Organisatorisches

Konditionen

Psychologische Psychotherapie kann bei Vorliegen einer diagnostizierten, psychischen Erkrankung seit dem 01. Juli 2022 über die Grundversicherung abgerechnet werden. Die Tarife sind durch die Grundversicherung festgelegt. Hierfür benötigen Sie eine Verordnung einer Ärztin oder eines Arztes mit Fachtitel in Allgemeiner Innerer Medizin (Hausärztin/Hausarzt), in Psychiatrie und Psychotherapie oder einer Ärztin oder eines  Arztes mit dem interdisziplinären Schwerpunkt Psychosomatische und Psychosoziale Medizin (SAPPM). Bringen Sie die von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vollständig ausgefüllte „Anordnung für psychologische Psychotherapie“ sowie Ihre Krankenkassenkarte bitte mit zum Erstgespräch oder senden Sie mir diese bitte vorgängig via E-Mail.

Ich bin von den Krankenkassen und von der IV als Psychotherapeutin anerkannt.

Die Grundversicherung übernimmt 15 Sitzungen. Sind mehr Sitzungen erforderlich, können 15 weitere Sitzungen beantragt werden. Nach 30 Sitzungen ist eine Begutachtung durch einen Psychiater erforderlich, welcher diese Informationen zur Prüfung einer weiteren Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse weiterleiten wird.

Zusätzlich gibt es die Option, die Kosten der Therapie vollumfänglich selber zu tragen. In diesem Fall werden weder Krankenkasse noch andere Institutionen einbezogen.

Einzelsitzungen:   170 Franken / 60 Minuten

Paartherapie:        190 Franken / 60 Minuten

Annulationen

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt werden. Spätere Absagen werden Ihnen persönlich (nicht der Krankenkasse) und unabhängig von der Begründung in Rechnung gestellt.

 

Schweigepflicht

Ich bin den berufsethischen Richtlinien der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) verpflichtet. Entsprechend dieser Richtlinien unterstehe ich der Schweigepflicht und besuche regelmässig Fortbildungen und Supervisionen.

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